Abschied nehmen

Friedhofskapelle Kochersteinsfeld

Sterben heißt Abschied nehmen - für den Menschen, der stirbt und für jene, die zurückbleiben. Als Pfarrer begleite ich Sie in der Zeit des Abschieds.

Abschiedssegen

Die Stunden nach dem Sterben sind von besonderer Bedeutung: Bei einer Aussegnung nehmen Sie zu Hause, im Altenheim oder im Krankenhaus gemeinsam mit den engsten Angehörigen oder Freunden Abschied von dem Verstorbenen. Als Pfarrer spreche ich ein Gebet und den Segen für den Verstorbenen. Ich habe oft erlebt, wie wichtig die Aussegnung für die Bewältigung der Trauer ist. Nehmen Sie sich die Zeit dafür.

Trauergespräch

In dem Gespräch mit dem Pfarrer steht das Leben und Sterben des Verstorbenen im Mittelpunkt: Es tut gut, sich zu erinnern und die Trauer auszusprechen. Wir suchen nach Halt und fragen nach der Hoffnung über den Tod hinaus. Wir überlegen, wie unsere Gefühle und Gedanken im Trauergottesdienst ihren Ausdruck finden können. Das Gespräch ist vertraulich und wir überlegen am Ende gemeinsam, was davon im Trauergottesdienst verwendet werden soll. Wir suchen gemeinsam einen Bibelvers aus, der dem Gottesdienst zugrunde liegen wird. Falls Ihnen eine Bibelstelle bekannt ist, die dem Verstorbenen wichtig war, wird sich diese anbieten (Konfirmationsspruch, Trautext ...)

Trauergottesdienst

Als Pfarrer liegt mir an einem würdigen und persönlichen Abschied vom Verstorbenen beim Trauergottesdienst. Die Predigt, die Musik, die Gebete können dazu beitragen. Auf Ihren Wunsch kann beim Trauergottesdienst unser Frauenchor singen, der dafür um eine Spende bittet. Im Trauergottesdienst legen wir unseren Verstorbenen bewusst in Gottes Hand.

Trauerfeiern auch in der Kirche möglich

Trauerfeiern bei Beerdigungen sind auch in der Kirche möglich. Dabei wird die Urne oder der Sarg in die Kirche gebracht und im zweiten Teil des Gottesdienstes geht der Zug dann auf den Friedhof zur Beisetzung. Das Angebot hat zwei Gründe. Erstens ist seit den Umbaumaßnahmen an der Kirche der ebenerdige Zugang zur Kirche möglich. Zweitens ist es ein würdiger Ort für einen Abschied. In der Kirche, in der auch getauft, konfirmiert, geheiratet wird, das ganze Leben unter Gottes Segen beginnt, da kann es auch enden. So schließt sich der Lebenskreis im Haus Gottes.

Der Pfarrer ist gebeten alle Angehörigen zu befragen, an welchem Ort sie die Trauerfeier wünschen.

Beerdigung - Merkblatt

Was ist beim Tod eines Menschen zu tun?

In den ersten Stunden nach Eintreten des Todes:

  • Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt (bei Todesfall in der Wohnung).
  • Kontakt mit engen Angehörigen bzw. Freunden aufnehmen und weiteres Vorgehen besprechen.
  • Pfarrer verständigen und Abschiedssegen vereinbaren. - Nehmen Sie in Ruhe Abschied. Termin für Trauergespräch mit Pfarrer absprechen.
  • Verträge und Verfügungen des / der Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Testament).
  • Wichtigste Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil bei Geschiedenen, Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten).
  • Wohnung versorgen (Haustiere, Blumen und Pflanzen versorgen, Heizung regulieren, Fenster schließen, Stecker aus den Steckdosen ziehen, Tür abschließen).

Bis zum Trauergottesdienst und zur Beisetzung

  • Bestatter verständigen, klären, wann der Verstorbene überführt werden soll. Der Verstorbene kann auch noch bei Ihnen zuhause bleiben.
  • Mit Bestatter klären, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernimmt.
  • Mit dem Pfarrer und dem Bestattungsinstitut den Tag für den Trauergottesdienst vereinbaren. In der Regel ist in Kochersteinsfeld die Beerdigung um 13.30 Uhr.
  • Auswahl der Totenbekleidung (am Besten: persönliche Kleidung des Verstorbenen) und des Sarges.
  • Bestattungsart, Friedhof und Grab auswählen, Grabnutzungsrechte erwerben bzw. verlängern.
  • Gärtnerei mit Blumenschmuck für den Sarg, die Trauerhalle, das Grab, ggf. den Gasthof beauftragen oder selbst gestalten.
  • Liste zusammenstellen, wer benachrichtigt werden soll.
  • Arbeitgeber und Berufsverband über Sterbefall verständigen, Kunden benachrichtigen.
  • Sterbeurkunden beim Standesamt ausstellen lassen.
  • Erbschein beantragen.
  • Trauerkarten und / oder Todesanzeigen erstellen und versenden.
  • Trauergespräch mit dem Pfarrer zur Vorbereitung der Trauerfeier führen.
  • Eigene Trauerkleidung besorgen.
  • Gasthof / Café für Beerdigungskaffee reservieren - (Vorsicht: Auch Betrüger und Einbrecher lesen Todesanzeigen. Entscheiden Sie, ob eine vertraute Person während der Trauerfeier auf die Wohnung aufpasst. Prüfen Sie zweifelhafte Rechnungen, bevor Sie sie bezahlen).

Nach der Trauerfeier

  • Besuchen Sie den Gottesdienst am Sonntag nach der Beerdigung(Bekanntgabe und Gebet für den Verstorbenen).
  • Danksagung per Brief oder Zeitungsinserat verschicken.
  • Wohnsituation klären (ggf. Mietvertrag, Strom, Wasser, Telefon, Internet... kündigen).
  • Verträge, Versicherungen, Mitgliedschaften, Abos, Daueraufträge Einzugsermächtigungen, Dienstleistungen (z.B. Essen auf Rädern) kündigen, umschreiben lassen oder neu abschließen.
  • Versicherungen und Ämter informieren, Zahlungen einstellen bzw. Leistungsansprüche einfordern (z.B. Krankenkasse / Rente abmelden, Unfall- und Lebensversicherung auszahlen lassen, Überbrückungsgeld bei der Rentenversicherungsstelle beantragen, Versorgungsbezüge für Beamte beantragen, Rentenansprüche geltend machen).
  • Rechnungen bezahlen.
  • Ggf. Kreditgeber benachrichtigen.
  • Ggf. Notar (bei Erbangelegenheiten), Rechtsanwalt (bei Rechtsstreitigkeiten) und Steuerberater bzw. Steuerberatungsverein (in Steuerangelegenheiten) hinzuziehen.

Bis zur Beisetzung einer Urne

  • Termin der Urnenbeisetzung mit der Friedhofsverwaltung und dem Pfarrer abstimmen.
  • Gärtnerei mit dem Grabschmuck beauftragen.

Wochen nach der Beisetzung

  • Akte mit allen wichtigen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung und Grabpflege, Abrechungen, Kündigungsbestätigungen und Bescheide).
  • Nach sechs Wochen das Grab abräumen, mit Angehörigen die Grabpflege planen bzw. in Auftrag geben.
  • Steinmetz mit der Einfassung des Grabes, Aufstellung und Beschriftung des Grabmales beauftragen.
  • Erbschein erhalten / ggf. Testament eröffnen lassen.
  • Finanzamt ggf. innerhalb von drei Monaten über eine Erbschaft informieren, ggf. Antrag auf vorzeitigen Lohnsteuerjahresausgleich stellen.

Vieles kann und muss im Zusammenhang mit einem Todesfall getan und erledigt werden. Die Trauer um den Verlust braucht Zeit. Ein Gang zum Grab, ein Gespräch mit den Nachbarn, der Besuch von Gottesdienst und Veranstaltungen oder ein Gespräch mit dem Pfarrer kann helfen, wieder ins Leben und in den Alltag zurückzufinden. Sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.